Einfuhr von Waren / Zollbestimmungen
Tabak: 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und . 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:
Beachten Sie bitte die norwegischen Rauchverbote an öffentlich zugänglichen Orten.
Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte sind verboten. Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen. Bitte nehmen Sie bei “Drogenähnlichen” Medikamenten oder Spritzen (z.B. bei Diabetis) eine Medikamentenliste, unterschrieben von dem behandelnden Arzt mit auf die Reise. Einen Vordruck dafür erhalten Sie kostenfrei bei uns per Email
Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
Waffen und Munition
Feuerwerkskörper
Kartoffeln
Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
Die HURTIGRUTEN Schiffe unterliegen den norwegischen Gesetzen
Bier, Wein, Spirituosen und Zigaretten können an Bord gekauft werden, sind jedoch nicht zollfrei. Offiziell darf im freien (und dazu gehören auch die Postschiffe) kein Alkohol konsumiert werden, es sei denn, Sie befinden sich innerhalb eines lizensierten Betriebes (Kneipe, Bar etc).